Röttinger - Wohnmobile Gutzberger Str.66 90547 Stein
Geschäftsbedingungen
Allgemeines / Verbotene Nutzungen:
Die Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen im Fahrzeug und während der Fahrt ist verboten.
Das Mitführen jeglicher Art von Haustieren ist untersagt. (Außer nach Absprache mit dem Vermieter)
Bei Zuladung ist der Mieter verpflichtet, das zulässige Gesamtgewicht (max.3,5 Tonnen) zu beachten und einzuhalten.
Dem Mieter ist es untersagt, das Wohnmobil zu verwenden:
-Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
-zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder gewerblicher Personenbeförderung
-zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
-Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
-zu Begehung von Strafdaten
- Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die STVO zu halten. Das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln, die Durchfahrtshöhen und -breiten sowie Parkregeln zu beachten. Öl, Wasser und Reifendruck während der Mietdauer zu kontrollieren und regelmäßig zu überprüfen. Es ist zu prüfen ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Bei Verstoß werden die daraus entstehenden Kosten den Mieter berechnet.
Berechtigte Fahrer:
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrer muss mindestens 21 Jahre betragen. Er muss seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 oder B / C sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.
Bezahlung:
Bei Reservierung eines Reisemobiles ist eine Anzahlung in Höhe von 300 Euro zu leisten.
Der Restbetrag ist 28 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Sollte der Restbetrag nicht eingehen werden Rücktrittskosten siehe Punkt ... fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen oder Mietpreisen unter 300 Euro werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Rücktritt:
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück oder wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtmietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtmietpreises
bis 15 Tage vor Mietbeginn 70% des Gesamtmietpreises
bis 5 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises
bei Nichtabholung 100%
Es zählt das Datum der Mietvertragsunterschrift.
Rückgabe/Kaution:
Die Kaution von 1000 Euro ist bei Abholung der Fahrzeuges in bar zu hinterlegen. Diese wird bei Abgabe des Fahrzeuges , im einwandfreiem gereinigten und vollgetankten Zustand, mit geleerten WC und Abwassertank in bar wieder ausgezahlt. Sollten Schäden oder starke Verschmutzungen am Fahrzeug sein, wird die Kaution bist zur Feststellung des Schadensumfang einbehalten.
Bei versteckten Beschädigungen die bei der Fahrzeugübergabe nicht sofort ersichtlich waren oder nicht vom Mieter gemeldet wurden, sowie Schadensansprüche des unmittelbaren Nachmieters, fehlendes oder defektes Zubehör trägt der Mieter auch nach Beendigung des Mietvertragens die Kosten.
Haftung des Mieters im Schadensfall:
Der Mieter haftet bei einem von ihm oder berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis 1.000 €.
Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, die z.B. bei Alkohol, Medikamente oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit, Fahrerflucht, Missachtung von Durchfahrhöhen und -breiten, Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen des Mietvertrages.
Schäden beim Parken ohne Einweisung einer Hilfsperson.
Verhalten bei Unfällen:
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Ein Unfallbericht mit Skizze muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Der Bericht muss insbesondere das Unfallprotokoll der Polizei, Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bilder der Schäden und der Umgebung sind aufzunehmen.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die dem Mieter und oder der Fahrzeuginsassen entstehen, wird ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt. Die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. §651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.
Der Mieter entbindet den Vermieter von der Haftung oder Verlust von Sachwerten und Gegenständen die im Wohnmobil zurückgelassen werden.
Reparaturen:
Notwendige Reparaturen zur Gewährleistung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 150 € mit Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Darüberhinausgehende Reparaturkosten sind durch den Vermieter vor Durchführung der Reparaturmaßnahme freizugeben. Alle Reparaturen müssen in den für das Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage der Reparaturbelege.
Versicherung:
Das Fahrzeug ist mit einer Kaskoversicherung abgesichert. Bei Teilkaskoschäden oder Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1000,00 pro Schadensfall. In oder auf den Fahrzeug befindliche Gegenstände sind nicht mitversichert. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
Ausschluss von Ersatzleistungen:
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden.
Zugelassener Fahrbereich:
EU mit Ausnahme von Kriegs-Krisengebiete und Ostblockländer. Sonderabsprachen sind im Voraus möglich.
Datenschutz:
Personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien gespeichert. Wir behalten uns vor diese Daten ausschließlich an berechtigte Dritte z.B. bei Verstoß gegen den Vertrags-, Zoll-, Devisen- und Verkehrsbestimmungen weiterzugeben.
Übergabe- / Rücknahmeprotokoll
Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand. Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Fürth
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